Beitragsordnung
Beitragsordnung
§ 1
Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Höhe der Beiträge.
2. Die Beitragsordnung kann gem. der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschließt.
§ 2
Beitragsverpflichtung
1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 4 Abs. 1 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Beitrag beträgt:
Fördermitglieder: 100,- € pro Jahr
Aktive in der Regionalliga und Oberliga: 20,- € pro Monat
Erwachsene: 15,-€ pro Monat
Aktive in der Seniorenliga des VVR 12,-€ pro Monat
Jugendliche bis 16 Jahre + Hobbyspieler ohne Trainingsanleitung: 8,-€ pro Monat
2. Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt. Wird die Mitgliedschaft bis zum 30.06. beendet, ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten, ansonsten verbleibt es bei dem vollen Jahresbeitrag.
3. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.
4. Der Mitgliedsbeitrag ist halbjährlich im Voraus fällig, eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Die Beiträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag wird unter Angabe unserer Gläubiger-ID:VC Neuwied und der Mandatsreferenz 1002953 halbjährlich am 03.01. und 03.07. eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Arbeitstag. Für notwendige Mahnungen eines säumigen Beitrages wird je Mahnung eine Verwaltungsgebühr von 10% des angemahnten Beitrages fällig. Kosten, die dem Verein daraus entstehen, dass eine Adressen- bzw. Kontoänderung nicht rechtzeitig bekannt gegeben wird, trägt das Mitglied.
Stand 10/2024